Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den vom Kunden abzuschließenden Besonderen Geschäftsbedingungen den Mietvertrag für die Bereitstellung des Porsche Drive Services (nachfolgend die "Besonderen Geschäftsbedingungen" bzw. der "Mietvertrag").

Porsche kann Dritte mit der Erbringung der Leistungen beauftragen, die sich für den Vermieter aus dem Mietvertrag ergeben.

  1. Vertragsparteien
    1. Dieser Mietvertrag wird zwischen dem Kunden als Mieter (der „Kunde“) und Centro Porsche. („Porsche“ oder der „Vermieter“) als Vermieter geschlossen (zusammen die „Vertragsparteien“).
  2. Reservierung eines Fahrzeugs
    1. Der Kunde kann eine Reservierung für die Anmietung eines Fahrzeugs telefonisch, per E-Mail, über die Website oder persönlich beim Porsche Drive Händler (die „Reservierungskanäle“) vornehmen. Unabhängig vom gewählten Reservierungskanal informiert Porsche den Kunden über die verfügbaren Mietfahrzeuge und liefert dabei Informationen zu Modellen, Zusatzausstattung, Kilometerständen, Preisen und wichtigsten Bedingungen des Mietvertrags.
    2. Um eine Reservierung vorzunehmen, muss der Kunde: (i) angeben, welches Fahrzeug er anmieten möchte und über welche Zusatzausstattung dieses verfügen soll; (ii) angeben, an welchen Tagen er das Fahrzeug anmieten möchte, einschließlich Abhol- und Rückgabezeigen; und (iii) die folgenden persönlichen Angaben machen: Vor- und Nachname(n), Staatsangehörigkeit, Führerschein sowie gültige Personalausweis- oder Reisepassnummer, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Darüber hinaus muss der Kunde Porsche die Nummer einer Kreditkarte mitteilen, deren Inhaber er ist, einschließlich CVV-Sicherheitscode und Ablaufdatum; die Kreditkarte muss noch mindestens ein (1) Jahr gültig sein. Zum Zeitpunkt der Reservierung wird auf der Kreditkarte eine Kaution in Höhe von zweitausendfünfhundert Euro (2.500 €) autorisiert. Im Fall von Turbo oder GT Modellen beträgt die Kaution fünftausend Euro (5.000 €).
    3. Unabhängig vom verwendeten Reservierungskanal sendet Porsche dem Kunden nach erfolgter Reservierung eine E-Mail, in der die erfolgreiche Reservierung bestätigt wird (die „Reservierungsbestätigung“). Der Kunde kann nur dann davon ausgehen, dass eine Reservierung erfolgreich war, wenn er die E-Mail mit der Reservierungsbestätigung erhält.
    4. Der Kunde hat das Recht, die Reservierung bis 24 Stunden vor Beginn der Mietzeit (wie in Klausel 5 definiert) zu stornieren. Im Falle einer Stornierung nach dieser Frist hat der Kunde die in Klausel 10.9 festgelegte Stornierungsgebühr zu entrichten. Die Stornierungsgebühr wird der vom Kunden zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Kreditkarte belastet oder mit der vom Kunden zu leistenden Anzahlung (wie in Klausel 10 definiert) verrechnet.
    5. Die Reservierung erlischt, wenn der Kunde das reservierte Fahrzeug nicht spätestens [30 Minuten] nach Beginn des Mietzeitraums abholt („No-Show“); dem Vermieter steht es dann frei, das Fahrzeug anderweitig vermieten. Im Falle eines No-Show ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden [100]% des Mietpreises (wie in Klausel 6.1 definiert) zu berechnen, indem er die zum Zeitpunkt der Reservierung angegebene Kreditkarte belastet.
  3. Abschluss der Besonderen Bedingungen, Zweitfahrer, bei Abschluss des Mietvertrags zu übergebende Dokumente
    1. Der Kunde muss vor Übergabe der Fahrzeugschlüssel die Besonderen Bedingungen unterzeichnen.
    2. In den Besonderen Bedingungen kann die Möglichkeit vorgesehen werden, dass das Fahrzeug nicht nur vom Kunden, sondern auch von weiteren Fahrern (den „Zweitfahrern“) gefahren wird. In diesem Fall haften der Kunde und die Zweitfahrer gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der im Mietvertrag geregelten Pflichten sowie für sämtliche Schäden, die dem Vermieter und/oder dem Fahrzeug infolge der Nichteinhaltung entstehen können.
    3. Vor Abschluss der Besonderen Bedingungen durch den Kunden prüft Porsche, ob der Kunde die folgenden Bedingungen erfüllt, die während der gesamten Mietzeit vorliegen müssen. Sollten die Bedingungen nicht gegeben sein, gestattet der Vermieter dem Kunden nicht, das Fahrzeug zu mieten:
      1. Der Kunde muss für die gesamte Mietzeit im Besitz der folgenden Dokumente sein und diese dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags vorlegen: (i) gültiger Führerschein, der in Spanien gültig ist; (ii) gültiger Personalausweis oder Reisepass und (iii) mindestens noch ein (1) Jahr lang gültige Kreditkarte.
      2. Wenn der Führerschein des Kunden von einem Land ausgestellt wurde, das nicht zur Europäischen Union gehört, muss der Kunde außerdem einen internationalen Führerschein (International Driving Permit, IDP) vorlegen.
      3. Der Kunde muss mindestens fünfundzwanzig (25) Jahre alt sein und seit mindestens fünf (5) Jahren im Besitz seiner Fahrerlaubnis sein.
      4. Sollte der Kunde laut seinem Führerschein nur zum Führen von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe berechtigt sein, kann er keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe mieten.
      5. Wenn der Kunde nur einen Führerschein der Klasse B besitzt, kann er keine Fahrzeuge mieten, für die eine Fahrerlaubnis für andere Klassen erforderlich ist.
      6. Die vorgenannten Bedingungen gelten auch für die Zweitfahrer.
    4. Bei Übergabe des Fahrzeugs durch Porsche an den Kunden überprüfen beide Parteien den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und füllen ein Fahrzeugübergabeprotokoll aus, in dem unter anderem das Datum und die Uhrzeit der Übergabe, der Kilometerstand und der Zustand des Fahrzeugs festgehalten werden.
  4. Fahrzeugrückgabe
    1. Das Fahrzeug muss mit Ablauf der Mietzeit an dem in den Besonderen Bedingungen angegebenen Ort zurückgegeben werden, und zwar immer innerhalb der Geschäftszeiten des Händlers oder der Geschäftsstelle, in der die Rückgabe erfolgen soll.
    2. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben, bleibt der Mietpreis unverändert; der Kunde hat keinerlei Anspruch auf irgendeine Art von Erstattung.
    3. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs überprüfen der Kunde und Porsche gemeinsam den Zustand des Fahrzeugs und unterzeichnen ein Rückgabeprotokoll, in dem unter anderem das Datum und die Uhrzeit der Rückgabe, der Kilometerstand und der Zustand des Fahrzeugs festgehalten werden (das „Rückgabeprotokoll“).
  5. Mietzeit
    1. Der Zeitraum, in dem der Kunde berechtigt ist, das gemietete Fahrzeug zu nutzen (der „Mietzeitraum“), beginnt und endet an den Tagen und zu den Uhrzeiten, die in den Besonderen Bedingungen festgelegt sind.
    2. Im Falle eines No-Show wird davon ausgegangen, dass der Mietzeitraum an dem Datum und zu der Uhrzeit beginnen sollte, die in der per E-Mail versendeten Buchungsbestätigung angegeben sind.
  6. Mietpreis
    1. Der Betrag, der für die Anmietung des Fahrzeugs anfällt, wird auf Grundlage des vom Kunden gewählten Fahrzeugtyps und -modells und der Zusatzausstattung sowie der Dauer des Mietzeitraums festgelegt (der „Mietpreis“).
    2. Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenden Tarife können auf der Buchungswebsite www.porsche-drive.es eingesehen werden.
    3. Der gemäß den obigen Angaben berechnete Mietpreis wird in den Besonderen Bedingungen und in der per E-Mail versendeten Buchungsbestätigung angegeben.
    4. Der Mietpreis ist am Ende der Mietzeit vom Kunden zu entrichten.
  7. Nutzung des Fahrzeugs
    1. Der Kunde hat den Vermieter unverzüglich über jeden Vorfall zu informieren, der sich während der Mietzeit in Bezug auf das Fahrzeug ereignet.
    2. Der Kunde hat möglichst sorgsam mit dem Fahrzeug umzugehen und in Übereinstimmung mit den Anweisungen und der Bediengungsanleitung zu benutzen, die in jedem Fahrzeug hinterlegt ist. Der Kunde hat insbesondere den Öl- und Wasserstand sowie den Reifendruck regelmäßig zu überprüfen. Das Fahrzeug und das Verdeck von Cabrio-Fahrzeugen müssen ordnungsgemäß geschlossen sein, wenn das Fahrzeug geparkt ist. Es ist nicht gestattet, im Fahrzeug zu rauchen und Tiere zu transportieren. Bei Nichteinhaltung des Vorstehenden ist der Vermieter berechtigt, eine feste Reinigungsgebühr gemäß Klausel 10.9 zu erheben. Diese Reinigungspauschale wird auch fällig, wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe übermäßig verschmutzt ist.
    3. Das Fahrzeug darf nur vom Kunden oder den Zweitfahren gefahren werden. Es ist strengstens untersagt, Dritten die Nutzung des Fahrzeugs zu gestatten, und insbesondere, es unterzuvermieten. Der Kunde haftet gegenüber Porsche für Schäden, die dem Vermieter und/oder dem Fahrzeug dadurch entstehen, dass das Fahrzeug von einem anderen Dritten als dem Kunden oder den Zweitfahrern gefahren wird.
    4. Die Promillegrenze beträgt [0.0] ‰. Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder einer anderen berauschenden Substanz ist strikt untersagt.
    5. Der Kunde muss zu jeder Zeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrsordnung und die Regeln für Verkehrssicherheit einhalten; er darf das Fahrzeug nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzen.
    6. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen für Motorsportzwecke verwendet werden, insbesondere nicht für Veranstaltungen, deren Ziel darin besteht, möglichst schnell zu fahren, oder für Übungsrennen für solche Veranstaltungen, auch wenn diese Fahrten für die Allgemeinheit erlaubt sind, oder im Rahmen von Fahrzeugtests oder Verkehrssicherheitstrainings stattfinden. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann der Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe von [ZWEITAUSENDFÜNFHUNDERT EURO (2.500,- €)] zuzüglich des entsprechenden Schadensersatzes fordern.
    7. Der Transport von gefährlichen Stoffen, wie in den jeweils gültigen spanischen Vorschriften für gefährliche Stoffe definiert, ist verboten.
    8. Das Fahrzeug darf ausschließlich für private Zwecke; die Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt, z.B. für die entgeltliche Beförderung von Personen.
    9. Untersagt sind außerdem sämtliche bauliche Veränderungen und Änderungen an der technischen Ausstattung des Fahrzeugs.
    10. Das Fahrzeug darf nur in Spanien, Portugal und Andorra benutzt werden. Es ist strengstens untersagt, die Grenze zu einem anderen Land zu überqueren.
    11. Angesichts des hohen Diebstahlrisikos für das Fahrzeugs in Frankreich, Italien, Spanien und Portugal hat der Kunde überdurchschnittliche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen (z. B. darf er das Fahrzeug nur auf bewachten Parkplätzen abstellen; er muss [eine Lenkradsperre] verwenden etc.). Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatz vom Kunden fordern.
    12. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Regelungen stellen eine grobe Verletzungen des Mietvertrags dar und berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Das Recht des Vermieters, sonstige Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
  8. Pannen und Reparaturen
    1. Falls eine der Warnleuchten des Fahrzeugs aufleuchtet oder eine Meldung auf der Instrumententafel erscheint, die auf eine Gefahr für das Fahrzeug, die Insassen oder den Verkehr hinweisen könnte, falls eine Fehlfunktion des Fahrzeugs festgestellt wird oder falls eine Panne auftritt oder eine Reparatur erforderlich wird, hat der Kunde den Vermieter unverzüglich unter folgender Telefonnummer zu kontaktieren, um mit Porsche zu besprechen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind:
      – Hotline von Porsche Assistance: +34 900 111 911
      .
    2. Der Kunde darf unter keinen Umständen versuchen, das Fahrzeug selbst zu reparieren, und er darf auch nicht zulassen, dass jemand anderes versucht, die Reparatur durchzuführen. Er ist auch nicht befugt, einen Dritten mit der Reparatur des Fahrzeugs zu beauftragen.
  9. Kraftstoff
    1. Der Kunde erhält das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und hat es mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben.
    2. Andernfalls hat der Vermieter das Recht, die Betankung vorzunehmen und dem Kunden den in Klausel 10.9 genannten Betrag pro Liter in Rechnung zu stellen. Der entsprechende Betrag wird von der Kaution (wie in Klausel 3.3.1 unten definiert) abgezogen oder gemäß Klausel 3.3.1 von der vom Kunden angegebenen Kreditkarte abgebucht.
    3. Der Kunde haftet für Reparaturkosten und alle anderen Schäden, die dem Vermieter und/oder dem Fahrzeug durch das Einfüllen des falschen Kraftstoffs in den Fahrzeugtank entstehen.
  10. Einzug des Mietpreises, der Kaution und anderer Gebühren
    1. Der Kunde ermächtigt den Vermieter unwiderruflich, den Mietpreis und alle zusätzlichen Gebühren im Zusammenhang mit dem Mietvertrag von der Kreditkarte abzubuchen, die er bei Unterzeichnung der Besonderen Bedingungen angegeben hat. Die Belastung der Kreditkarte mit dem Mietpreis und den genannten weiteren Kosten kann noch bis zu [sechs (6)] Monaten nach Fahrzeugrückgabe durch den Kunden erfolgen.
    2. Gemäß Klausel 6.4 zahlt der Kunde den Mietpreis bei Ablauf des Mietzeitraums, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Besonderen Bedingungen.
    3. Darüber hinaus muss der Kunde zum Zeitpunkt der Übergabe eine Anzahlung in der entsprechenden Höhe leisten, um der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen (die „Kaution“).
    4. Die Höhe der Kaution hängt vom Modell des gemieteten Fahrzeugs ab.
    5. Die Kaution auf der vom Kunden zu diesem Zweck angegebenen Kreditkarte autorisiert, die noch mindestens [sechs (6)] Monate gültig sein muss.
    6. Porsche verpflichtet sich, den Kunden bei der Fahrzeugreservierung und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Besonderen Geschäftsbedingungen über die Verpflichtung zur Hinterlegung der Kaution zu informieren.
    7. Für den Fall, dass der Vermieter zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls des Fahrzeugs oder innerhalb von [drei (3)] Monaten danach feststellt: (i) dass das Fahrzeug in einem anderen Zustand als dem Auslieferzustand zurückgegeben wurde, (ii) ein Teil des Fahrzeugs, der mitgelieferten Dokumentation oder ein Teil der gemieteten Zusatzausstattung fehlt oder (iii) das Fahrzeug mit irgendeinem Mangel, Schaden und/oder einer Funktionsuntüchtigkeit zurückgegeben wurde, deren Reparatur nicht durch die Versicherung gedeckt ist, ist der Vermieter berechtigt, die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, den Ersatz der fehlenden Teile oder die Reparatur der Mängel, Beschädigungen und/oder Funktionsuntüchtigkeit mit der Kaution zu verrechnen. Sollte der Betrag der Kaution nicht ausreichen, um diese Kosten zu decken, kann der Vermieter die Differenz vom Kunden fordern.
    8. Die Kaution wird nicht verzinst.
    9. Vom Kunden zu tragende zusätzliche Gebühren, die mit der Kaution verrechnet oder gemäß den Bestimmungen in Klausel 3.3.1 direkt von der vom Kunden angegebenen Kreditkarte abgebucht werden können:
      - Über die Freikilometerpauschale hinaus gefahrene Kilometer: EIN EURO (1 €) pro km.
      - Tankkosten (wenn der Tank bei Rückgabe des Fahrzeugs nicht gefüllt ist): ZWEI EURO FÜNFZIG CENT (2,50 €) pro Liter.
      - Bearbeitungsgebühr für Straf- und Bußgelder: FÜNFUNDDREISSIG EURO (35 €) pro Verstoß.
      - Stornierungsgebühr bei Stornierung weniger als vierundzwanzig (24) Stunden vor Mietbeginn: ZWEITAUSENDFÜNFHUNDERT EURO (2.500 €).
      - No-Show: [100] % des Mietpreises.
      - Rückführungsgebühr (wenn das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort zurückgegeben wird): ZWEI EURO FÜNFZIG CENT (2,50 €) pro km.
      - Reinigung: EINHUNDERTNEUNUNDSIEBZIG EURO (179 €).
      - Verlust des Schlüssels: ZWEITAUSENDFÜNFHUNDERT EURO (2.500 €).
  11. Mietende, Fahrzeugrückgabe
    1. Der Kunde muss das Fahrzeug mit Ablauf der Mietzeit zurückgeben. Setzt der Kunde den Gebrauch des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert; das gilt unbeschadet des Rechts des Vermieters, die unter 11.2 genannten Vertragsstrafen sowie die dem Vermieter und/oder dem Fahrzeug entstandenen Schäden geltend zu machen.
    2. Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht vor Ablauf des Mietzeitraums an den Vermieter zurückgibt: (i) und dafür Gründe anführt, die nicht dem Kunden zuzuschreiben sind, gilt: Der Vermieter hat das Recht, eine Vertragsstrafe in Höhe des Mietpreises zu erheben, der den zusätzlichen Stunden, Tagen oder Kilometern der Nutzung des Fahrzeugs entspricht, wobei dieser Betrag auf der Grundlage der Tarife berechnet wird, die zur Berechnung des zu Beginn des Mietzeitraums gezahlten Mietpreises verwendet wurden, und (ii) und dafür Gründe angibt, die dem Kunden zuzuschreiben sind, gilt: Der Vermieter hat das Recht, eine Vertragsstrafe in Höhe des Mietpreises zu erheben, der den zusätzlichen Stunden, Tagen oder Kilometern der Nutzung des Fahrzeugs entspricht (berechnet gemäß den obigen Angaben), zuzüglich 50 % des bereits gezahlten Mietpreises. Die in dieser Klausel genannten Strafgebühren sind vom Kunden zu unbeschadet des Rechts des Vermieters zu zahlen, Schadenersatz für Porsche und/oder dem Fahrzeug entstandenen Schäden zu fordern.
    3. Der Kunde muss das Fahrzeug, das gesamte Zubehör und die Dokumentation sowie die Zusatzausstattung spätestens bei Ablauf der Mietzeit vollgetankt an dem in den Besonderen Bedingungen festgelegten Ort zurückgeben.
    4. Sollte der Kunde, aus welchem Grund auch immer, das Fahrzeug nicht an dem zu diesem Zweck festgelegten Ort zurückgeben, ist der Vermieter berechtigt, für die Rückführung pro Kilometer den in Klausel 10.9 aufgeführten Betrag mit der Kaution zu verrechnen und/oder diesen von der vom Kunden gemäß Klausel 3.3.1 angegebenen Kreditkarte abzubuchen, und zwar zuzüglich aller anderen Kosten, die sich aus der Fahrt ergeben können (wie z. B. Abschleppkosten, Fahrt zum Ort, an dem das Fahrzeug steht, Kraftstoffkosten etc.).
    5. Bei Verlust des Schlüssels ist der Vermieter berechtigt, den in Klausel 10.9 genannten Betrag mit der Kaution zu verrechnen und/oder diesen von der vom Kunden gemäß Klausel 3.3.1 angegebenen Kreditkarte abzubuchen.
    6. Der Kunde und die Beifahrer haften dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch für den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe, für das Verschwinden von Teilen, Dokumenten oder Zusatzausstattungen sowie für die nicht vereinbarungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs.
    7. Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart zurückgegeben, behält sich der Vermieter ausdrücklich vor, Strafanzeige zu erstatten und das Fahrzeug von der Polizei sicherstellen zu lassen.
  12. Obligatorische Haftpflichtversicherung
    1. Der Mietpreis beinhaltet die nach spanischem Recht vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung.
    2. Diese deckt jedoch nicht den Diebstahl oder das Abhandenkommen von Gegenständen im oder am Fahrzeug ab.
  13. Haftung des Vermieters
    1. Der Vermieter haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die durch Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. [Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.]
    2. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die zum Zeitpunkt der Rückgabe im Fahrzeug zurückgelassen werden, es sei denn, es liegt ein Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Vermieters vor.
    3. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags am Fahrzeug vorhanden sind.
  14. Haftung des Kunden, Selbstbehalt
    1. Im Mietpreis enthalten ist auch eine Vollkaskoversicherung, wobei sich die Haftung des Kunden auf die Zahlung der entsprechenden Selbstbeteiligung beschränkt. Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, im Zuge der Reservierung im Autohaus ein zusätzliches Versicherungspaket abzuschließen, das ihn von dieser Selbstbeteiligung befreit.
    2. Der Kunde und die Zweitfahrer haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Selbstbeteiligung, die sich auf sechshundert (600€) beläuft.
    3. Schäden, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden entstanden sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und sind daher auf Kosten des Kunden in vollem Umfang zu reparieren.
    4. Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der im Mietvertrag geregelten Pflichten (insbesondere der gemäß Klausel 16 geltenden) durch den Kunden entstehen. Ist der Schaden jedoch nicht auf die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zurückzuführen, deckt die Versicherung den Schaden und der Kunde zahlt lediglich die entsprechende Selbstbeteiligung [(es sei denn, die Nichterfüllung erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig)].
    5. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden, die infolge des Fahrens des Fahrzeugs durch einen Dritten entstehen, der nicht der Kunde oder Zweitfahrer ist.
    6. Die Versicherung deckt nur Schäden, die in Ländern entstehen, in denen die Nutzung des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen in Klausel 7.10 gestattet ist.
    7. Darüber hinaus haftet der Kunde unbeschränkt für alle von ihm oder den Zweitfahrern begangenen Verstöße gegen geltenden Vorschriften (insbesondere gegen die Straßenverkehrsordnung, die Verkehrssicherheitsvorschriften und sämtliche Verwaltungsvorschriften). Darunter fallen auch Verstöße, die bei Ablauf der Mietzeit begangen werden, wie z. B. das Abstellen des Fahrzeugs auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz, ohne die entsprechende Gebühr zu entrichten.
    8. Der Kunde verpflichtet sich, den Vermieter von sämtlichen Bußgeldern, Strafen, Steuern und sonstigen Beträgen schadlos zu halten, die dem Vermieter von einer Behörde oder einer anderen Stelle für den Mietzeitraum auferlegt werden können. Der Vermieter berechnet dem Kunden den in Klausel 10.9 genannten Betrag für jedes Bußgeld, jede Strafzahlung, jede Gebühr oder jeden Betrag, der von einer Behörde gefordert wird und den er bearbeiten muss. Der Vermieter hat darüber hinaus das Recht, vom Kunden eine Entschädigung für den erlittenen Schaden zu fordern.
    9. Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.
  15. Anfragen öffentlicher Behörden
    1. Der Vermieter ist berechtigt, im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit der Nutzung des Fahrzeugs auf schriftliche Anfrage einer spanischen oder ausländischen Behörde den Namen und die Adresse des Kunden herauszugeben. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet dem Vermieter die Namen und Privatadressen von Dritten mitzuteilen, die das Fahrzeug gefahren haben. Der Vermieter ist berechtigt, diese Informationen im Falle von Anfragen der oben genannten Behörden ebenfalls weiterzugeben.
  16. Anzeigepflichten bei Unfall, Diebstahl und Schäden
    1. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug haben der Kunde und die Zweitfahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen. Besteht keine Möglichkeit zur telefonischen Meldung, ist der Vorfall bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden. Vorstehendes gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nur leicht beschädigt ist und die Unfälle vom Kunden und/oder den Zweitfahrern selbst verschuldet wurden, ohne dass ein Dritter daran beteiligt war.
    2. Bei Schäden am Fahrzeug müssen der Kunde und die Beifahrer den Vermieter unverzüglich telefonisch und schriftlich informieren und dabei sämtliche Einzelheiten zu dem Ereignis erläutern, das den Schaden verursacht hat. Zu diesem Zweck müssen sie alle Abschnitte des sich im Fahrzeug befindlichen Vordrucks für den Unfallbericht ausdrucken; der ausgefüllte Bericht ist dem Vermieter auszuhändigen.
    3. Der Kunde und die Zweitfahrer bemühen sich nach Kräften, zur Klärung der Umstände beizutragen, die zu dem Schaden geführt haben. In diesem Sinne sind sie verpflichtet, sämtliche Fragen des Vermieters vollständig, wahrheitsgemäß und präzise zu beantworten. Der Kunde und die Zweitfahrer dürfen den Unfallort nicht verlassen, bevor der relevante Sachverhalt festgestellt worden ist.
    4. Der Kunde und die Zweitfahrer dürfen vor Dritten niemals ihre Schuld anerkennen.
  17. Fahrzeugortung (GPS-Tracking)
    1. Die Fahrzeuge sind mit einem GPS-Tracker ausgestattet, der vom Vermieter verwendet werden kann, um in folgenden Fällen den Standort des Fahrzeugs zu bestimmen: (i) für den Fall, dass objektive Tatsachen vorliegen, die auf einen Diebstahl oder eine Unterschlagung des Fahrzeugs hindeuten (z. B. bei Überschreitung der Rückgabezeit, ohne dass das Fahrzeug an den vereinbarten Ort zurückgebracht wird), (ii) im Fall eines schwerwiegenden Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Fahrzeug außerhalb des vereinbarten Einsatzgebietes genutzt wird) oder (iii) im Falle eines Unfalls oder anderen Notfalls. Die Bestimmung des Fahrzeugstandorts ist auch zur Erfüllung behördlicher und/oder gesetzlicher Auflagen oder Verpflichtungen möglich, wie z. B. im Fall behördlicher oder gerichtlicher Aufforderungen.
  18. Kündigung
    1. Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann den Mietvertrag insbesondere aus folgenden Gründen außerordentlich und fristlos kündigen: (i) unsachgemäße und unerlaubte Nutzung des Fahrzeugs, insbesondere entgegen Ziffer 7; und (ii) Beteilung an Straftat mit dem Fahrzeug.
  19. Abtretung der Porsche Drive-Dienste an Dritte und Durchführung durch Dritte
    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte, Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Porsche zu übertragen oder abzutreten oder ein anderes Geschäft abzuschließen, das eine Veräußerung, Belastung, Verpflichtung und/oder Transaktion der vorgenannten Rechte und Ansprüche im Ganzen oder in Teilen beinhaltet.
    2. Porsche ist berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag und insbesondere das Recht, Beträge vom Kunden einzuziehen, ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder abzutreten.
    3. Porsche kann die Dienste, die Bestandteil des Porsche Drive-Services sind, ganz oder teilweise von Dritten ausführen lassen.
  20. Datenschutz
    1. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Organgesetzes (Ley Orgánica) 3/2018 über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte und insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) informieren wir Sie darüber, dass der für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten (die „Daten“) Verantwortliche der Vermieter ist.
    2. Die Identifikations- und Transaktionsdaten des Kunden werden zum Zweck der Abwicklung des Mietvertrags verarbeitet, wobei die Erfüllung des die Parteien bindenden Vertrags die legitime Grundlage für die Verarbeitung, wie in Art. 6 (1) (b) der DSGVO geregelt, bilden.
      Darüber hinaus werden die Geolokalisierungsdaten, die für die in Klausel 17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Zwecke verarbeitet werden, auf der legitimen Grundlage des berechtigten Interesses des Vermieters an der Verhinderung und Untersuchung möglicher vertraglicher oder gesetzlicher Verstöße im Zusammenhang mit der Nutzung der gemieteten Fahrzeuge verarbeitet. Wenn der Zweck darin besteht, der betroffenen Person oder Dritten bei einem Unfall oder Notfall, an dem das gemietete Fahrzeug beteiligt ist, Hilfe zu leisten, gelten die Bestimmungen von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d) der DSGVO (die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen).
    3. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb von Porsche, es sei denn, dies ist für die Erfüllung des Vertrages erforderlich, es liegt eine entsprechende gesetzliche Ermächtigung vor oder wir haben die Zustimmung des Kunden dazu. Eine Weitergabe der Daten an Unternehmen innerhalb des Porsche Konzerns kann zu internen Verwaltungszwecken auf der Grundlage des berechtigten Interesses des Konzerns an einer zentralisierten und effizienten Verwaltung seiner Kundenverträge erfolgen. Ihre Daten können auch an Unternehmen innerhalb des Porsche-Konzerns weitergegeben werden, um diesen die Durchführung von Auswertungen, Kauf- und Verhaltensanalysen zu ermöglichen, um das Angebot und die Überwachung des Porsche Drive-Programms und die Gestaltung neuer Porsche-Strategien und -Produkte zu optimieren sowie – im Falle der Unternehmen, die das Programm anbieten – die korrekte Umsetzung des Programms zu überprüfen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist das berechtigte Interesse der Unternehmen des Porsche Konzerns an effektiveren Produkt- und Service-Verkaufsstrategien und, im Falle der Programmbetreiber, der Schutz der Markenreputation und die Sicherung der maximalen Rentabilität des Programms. Ferner geben wir Ihre Daten zu Marketingzwecken an andere Unternehmen des Porsche Konzerns weiter, wenn Sie dazu Ihre Einwilligung gegeben haben.
    4. Werden die Daten an Stellen übermittelt, deren Ort der Verarbeitung nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt, stellt Porsche vor der Übermittlung der Daten sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau besteht (z. B. in Form eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission, in Form geeigneter Garantien wie der Vereinbarung von Standardvertragsklauseln der Kommission oder einer Zustimmung des Kunden zur Übermittlung der Daten).
      Porsche kann allgemeine Informationen zu Empfängern in Drittländern und eine Kopie der speziell vereinbarten Maßnahme zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus bereitstellen. Wenden Sie sich bitte unter [email protected] an den Datenschutzbeauftragten („DSB“), um diese Informationen zu erhalten.
    5. Die Daten werden so lange aufbewahrt, wie der Mietvertrag in Kraft ist, und danach für die Dauer der Verjährung möglicher rechtlicher Verpflichtungen, die sich aus dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis ergeben könnten, ordnungsgemäß gesperrt.
    6. Der Kunde hat als von der Datenverarbeitung betroffene Person das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Übertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten.
      Zur Ausübung dieser Rechte kann sich der Kunde unter Vorlage eines Dokuments, das seine Identität nachweist, und unter Angabe des Rechts, welches er ausüben möchte, unter [email protected] an Porsche wenden.
      Außerdem kann der Kunde eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos) einreichen.
      Bei Fragen zum Datenschutz kann der Kunde den DSB von Porsche unter der folgenden Adresse kontaktieren: [email protected].
  21. Geltendes Recht, Gerichtsstand
    1. Der Mietvertrag unterliegt den Bestimmungen des spanischen Gewohnheitsrechts.
      Gemäß den Bestimmungen des Artikels 52 der spanischen Zivilprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Civil) ist für Verfahren, in denen die Nichtigkeit des Mietvertrags oder die Nichtigkeit der Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend gemacht wird, der Gerichtsstand am Wohnsitz des Kunden zuständig. Für die Erhebung von Feststellungs-, Unterlassungs- oder Rücktrittsklagen in der vorgenannten Angelegenheit ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vermieter seinen Sitz hat, oder, in Ermangelung eines solchen, das Gericht seines Wohnsitzes; hat der Vermieter keinen Wohnsitz im spanischen Hoheitsgebiet, ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Vertragsabschluss erfolgt ist.

Prüfen Sie, bevor Sie anfangen.

  • Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein (35 Jahre bei den Turbo-Modellen). Führerschein: mindestens 5 Jahre. Das Original des spanischen oder internationalen Führerscheins zusammen mit dem nationalen Führerschein, der noch 5 Jahre gültig ist. Bei Übergabe des Fahrzeugs werden eine Kaution und der Mietbetrag auf der Kreditkarte gesperrt.
  • Ein gültiger Ausweis und ein Führerschein werden benötigt. Für zusätzliche Fahrer wird kein Aufpreis verlangt. Bitte beachten Sie, dass die Mindestanforderungen auch für alle weiteren Fahrer gelten.